Vergütung / Honorar Drucken

Damit Sie sich ein unverbindliches Honorarangebot einholen können, rufen Sie mich am besten unter                Telefon 02761-8267680 an.

Die Vergütung für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassener und registrierter Rentenberater richtet sich grundsätzlich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).

Für eine Erstberatung beträgt die Gebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beispielsweise mindestens 50,- € bis maximal 190,- € zzgl. gesetzlicher MwSt.

Sie wissen damit bei der Erteilung eines Auftrages mit welchen Kosten Sie insgesamt zu rechnen haben.

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B 5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997).

Bei erfolgreichem Widerspruch oder Klageverfahren erstatten die Sozialleistungsträger die Kosten:

§ 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch: Erstattung von Kosten im Vorverfahren

(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten.

Im Widerspruchs- und Klageverfahren erstattet Ihnen je nach Versicherungsumfang ihre Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten.