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Schwerbehindertenrecht PDF Drucken E-Mail

Die Feststellung einer Gesundheitsstörung als (Schwer-) Behinderung  durch die kreisfreien Städte oder Kreise kann zu gewissen Vorteilen verhelfen.

Ein sehr bekannter Vorteil ist der Zugang zu einer vorgezogenen Altersrente wegen Schwerbehinderung, wenn mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt (weitere Anspruchsvoraussetzungen erforderlich). Weitere sind Steuervorteile, erweiterter Kündigungsschutz und Mehrurlaub, Fahrpreisermäßigungen, erleichtertes Parken usw..

Die zuständigen Behörden für die Festsetzung des GdB sind schon lange nicht mehr so „großzügig“ wie vor 15 Jahren.In der Regel wird der Grad der Behinderung ohne eine körperliche Begutachtung, d.h. nur durch eine Begutachtung nach Aktenlage festgesetzt. Dies bedeutet im Grunde, dass nur eine Begutachtung über vorgelegte und ggf. eingeholte medizinische Befundberichte erfolgt. Zwangsläufig kommt es hierbei zu vielen Fehleinschätzungen.


Die Tätigkeit im Bereich des Schwerbehindertenrechtes umfasst alle Vorgänge, die hiermit zusammenhängen. Etwa die Beratung, die Vertretung bei Antragstellung und die Durchsetzung der verschiedenen Ansprüche im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht bzw. den Landessozialgerichten.

 

Melden Sie sich einfach telefonisch unter 02761-8267680 oder 0177-7031968 oder

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