- Christoph Schrage
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Vergütung / Honorar |
Damit Sie sich ein unverbindliches Honorarangebot einholen können, rufen Sie mich am besten unter Telefon 02761-8267680 an. Die Vergütung für meine Tätigkeit als gerichtlich zugelassener und registrierter Rentenberater richtet sich grundsätzlich nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B 5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997). Bei erfolgreichem Widerspruch oder Klageverfahren erstatten die Sozialleistungsträger die Kosten: § 63 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch: Erstattung von Kosten im Vorverfahren (1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Im Widerspruchs- und Klageverfahren erstattet Ihnen je nach Versicherungsumfang ihre Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten.
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